Sachverständige Lein
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Gebäudeenergieberatung
Energieeffizenzberatung
Gisela Lein
Christian Lein
Energieeffizenzberatung

Energieausweise

für Wohn- u. Nichtwohngebäude im Bestand

Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt der Gesetzgeber bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Wohngebäuden und Wohneigentum ab dem 01.05.2014 verbindlich vor:

  • Energieausweis potenziellen Kunden vorlegen, wenn diese das betreffende Gebäude besichtigen
  • Energieausweis potenziellen Käufern oder Neumietern übergeben
  • Energiekennwerte aus den Energieausweisen in kommerziellen Immobilienanzeigen veröffentlichen
  • Registrierung der Energieausweise durch Behörde
  • Stichprobenartige Kontrolle der Energieausweise durch Behörde

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Sachverständigenbüro
Dipl.-Ing. Lein

  • 02829 Neißeaue / OT Zodel, Dorfstraße 131