
für Wohn- u. Nichtwohngebäude im Bestand
Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt der Gesetzgeber bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Wohngebäuden und Wohneigentum ab dem 01.05.2014 verbindlich vor:
- Energieausweis potenziellen Kunden vorlegen, wenn diese das betreffende Gebäude besichtigen
- Energieausweis potenziellen Käufern oder Neumietern übergeben
- Energiekennwerte aus den Energieausweisen in kommerziellen Immobilienanzeigen veröffentlichen
- Registrierung der Energieausweise durch Behörde
- Stichprobenartige Kontrolle der Energieausweise durch Behörde